In Niedersachsen stehen Erwachsene mit angeborenem Herzfehler aktuell vor einer sehr belastenden Situation: Niedergelassene Kinderkardiologinnen und Kinderkardiologen können die Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten über 21 Jahren nicht mehr regulär abrechnen. Für viele Betroffene bedeutet das große Unsicherheit, zusätzliche Bürokratie und die Sorge, ihre vertraute spezialisierte Versorgung zu verlieren.

Dabei ist medizinisch klar: Angeborene Herzfehler heilen nicht einfach aus. Auch nach Operationen oder Interventionen benötigen viele Erwachsene mit angeborenem Herzfehler eine lebenslange, spezialisierte Nachsorge durch entsprechend qualifizierte EMAH Spezialistinnen und Spezialisten.

JEMAH e.V. hat deshalb einen Leitfaden für Betroffene in Niedersachsen veröffentlicht. Er erklärt verständlich, welche Schritte möglich sind, wenn die Behandlung nicht mehr wie bisher gesichert ist. Im Mittelpunkt stehen der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse, der Widerspruch bei einer Ablehnung und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte.

Der Leitfaden enthält außerdem konkrete Formulierungshilfen und Musterschreiben. Er dient der allgemeinen Information und ersten Orientierung, ersetzt aber keine individuelle rechtliche oder medizinische Beratung.

Der Leitfaden ist aus der Arbeit des Aktionsbündnisses Angeborene Herzfehler entstanden. Wir danken JEMAH e.V. für die Erstellung und die kurzfristige Bereitstellung dieser wichtigen Unterstützung für Betroffene.

Zum Leitfaden von JEMAH e.V.: https://www.jemah.de/aktuelles/2026/07/emah-niedersachsen-leitfaden-zu-kostenuebernahme-widerspruch/